Du fährst ein Elektroauto und fragst dich, wie du aus dem staatlichen THG-Quoten-System eine zusätzliche Einnahmequelle von 170 bis 330 Euro pro Jahr generieren kannst. 2026 ist die Zeit dafür besonders interessant: Nach einem dramatischen Preissturz 2023/2024 (teilweise unter 100 Euro) haben sich die Prämien wieder deutlich erholt, und der Gesetzgeber hat mit dem RED-III-Entwurf den Quotenpfad bis 2040 verlängert. Das bedeutet: längerfristige Planungssicherheit und perspektivisch steigende Nachfrage.
Dieser Ratgeber zeigt dir 2026 realistisch, wie die THG-Quote funktioniert, welche aktuellen Prämien du erwarten kannst, welche Anbieter seriös arbeiten, welche Steuerregelung tatsächlich gilt (Spoiler: bei Privatfahrzeugen steuerfrei) und wo die typischen Stolperfallen liegen. Ohne Hype, mit konkreten Zahlen und aktuellen Quellen.
Was ist die THG-Quote und wie funktioniert sie?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Instrument der Bundesregierung zur Reduktion von CO₂-Emissionen im Verkehrssektor. Die Rechtsgrundlage:
- § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Verpflichtung für Inverkehrbringer von Kraftstoffen
- 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV): Konkrete Regelungen zur Zertifizierung und zum Quotenhandel
- Seit 2022 auch Privatpersonen mit Elektroauto einbezogen
- Umsetzung europarechtlich verankert in der RED II (und zukünftig RED III) – Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU
So läuft der Handel ab
- Mineralöl- und Kraftstoffunternehmen sind verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe um einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz zu senken. 2026 sind das 12,1 %, 2025 waren es 10,6 %, bis 2040 soll die Quote schrittweise auf bis zu 59 % steigen (RED-III-Referentenentwurf).
- Können die Unternehmen die Quote nicht durch eigene Maßnahmen erreichen (Beimischung Biokraftstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe), müssen sie THG-Zertifikate von Dritten kaufen.
- Als Halter:in eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs (BEV) kannst du diese Zertifikate über Zwischenhändler verkaufen – das sind die sogenannten THG-Quoten-Anbieter oder THG-Vermittler.
- Das Umweltbundesamt (UBA) stellt dafür jedes Jahr einen Pauschalwert fest: Für 2026 wird mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von ca. 2.000 kWh pro E-Auto und einem Treibhausgaswert von 119 kg CO₂-Äquivalent pro Gigajoule gerechnet. Die resultierende CO₂-Einsparung je Fahrzeug und Jahr liegt im Bereich von etwa 2 Tonnen.
- Der Preis je Zertifikat ist marktbestimmt – Angebot und Nachfrage bestimmen, wie hoch die Prämie ausfällt. Der Staat legt die Menge nicht fest.
Wichtiger Hinweis zur Preisentwicklung
Die Preise waren in den letzten Jahren extrem volatil:
- 2022: Einführungsjahr, Prämien 300-400 €
- 2023: Teils über 400 € Spitze
- 2024: Einbruch – vielfach 50-100 €. Ursache unter anderem: überhöhtes Angebot, Vorjahres-Zertifikate wurden übertragen, später aufgedeckter Biodiesel-Skandal (betrügerische Importe aus China)
- Anfang 2025: Tiefstand, Anbieter zahlten teilweise 50-70 €
- Ende 2025: Anstieg auf ca. 140 €
- 2026: Deutliche Erholung auf 170-330 € je nach Anbieter und Prämienmodell
Gründe für die Erholung 2026: Der Gesetzgeber hat nach dem Biodiesel-Skandal reagiert – seit 2025/2026 dürfen nach § 4a der 38. BImSchV nur noch THG-Zertifikate aus dem laufenden Jahr angerechnet werden. Billig erworbene Vorjahres-Zertifikate können nicht mehr eingesetzt werden, was die Nachfrage stabilisiert. Zusätzlich steigt die Quote selbst (10,6 % 2025 → 12,1 % 2026), und die RED-III-Verlängerung bis 2040 schafft längerfristige Planungssicherheit.
Wer kann von der THG-Quote profitieren?
Berechtigt sind
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEV): Pkw, Lkw, Busse, zulassungspflichtige Elektro-Motorräder und E-Roller
- Wasserstofffahrzeuge (FCEV) mit Brennstoffzelle
- Flottenbetreiber mit mehreren E-Fahrzeugen
- Leasingnehmer:innen unter bestimmten Voraussetzungen: Du musst als Halter:in in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein. Bei Leasingfahrzeugen steht oft die Leasinggesellschaft als Halter – dann kann nur diese die Quote beantragen. Prüfe deinen Leasingvertrag oder frage beim Leasinggeber nach
- Dienstwagenfahrer:innen: Ebenfalls nur, wenn du als Halter:in eingetragen bist
- Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte: Eigener Quotenhandel möglich, abgerechnet je kWh
Nicht berechtigt
- Plug-in-Hybride (PHEV): Das war in der Anfangsphase teilweise anders, aber seit 2022/2023 sind PHEV ausgeschlossen. Die meisten Anbieter (CHECK24, Finanztip-Liste) lehnen Hybride ausdrücklich ab. Im Fahrzeugschein muss Feld P.3 „Elektro“ oder Feld 10 den Wert „0004″ ausweisen
- Zulassungsfreie Kleinkrafträder und Leichtkrafträder (z. B. E-Roller der Klasse L1e mit bis zu 11 kW)
- Fahrzeuge ohne gültige deutsche Zulassung
Voraussetzungen für Privatpersonen
- Mindestalter 18 Jahre
- Gültige deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dir als Halter:in
- Deutsches Bankkonto für die Auszahlung
Ob das Fahrzeug neu oder gebraucht ist, spielt keine Rolle. Die Prämie wird jährlich neu beantragt, sofern du Halter:in bleibst. Bei Halterwechsel (Verkauf) kann der neue Halter die Quote für sein Besitzzeit beantragen, nicht mehr der Vorbesitzer – die Zertifizierung ist kalenderjahrbezogen und halterbezogen, nicht fahrzeugbezogen dauerhaft.
Steuerliche Behandlung: Das ist 2026 wirklich wichtig
Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum. Die Realität laut BMF-Schreiben und bundeseinheitlicher Verwaltungsauffassung (kommuniziert durch die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung am 21. März 2022):
Privatperson mit privatem E-Auto
Die THG-Prämie ist in voller Höhe steuerfrei. Du musst sie nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Das gilt unabhängig von der Höhe des Betrags und unabhängig davon, ob es sich um 170 € oder 400 € handelt. Die früher gerüchteweise kolportierte 256-Euro-Grenze ist obsolet.
Unternehmer:innen und Betriebsfahrzeuge
Wird das Fahrzeug im Betriebsvermögen gehalten, zählt die THG-Prämie als Betriebseinnahme und ist entsprechend steuerpflichtig. Auch die Umsatzsteuer kann relevant werden, wenn Regelbesteuerung gilt (ausgenommen Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG). Hier ist eine Abstimmung mit Steuerberater:in sinnvoll.
Gemischt genutzte Fahrzeuge (Dienstwagen mit Privatnutzung)
Die steuerliche Behandlung hängt vom konkreten Nutzungsanteil und der Halter:inneneigenschaft ab. Bei Dienstwagen, die du als Arbeitnehmer:in auch privat nutzt: Wenn du als Halter:in eingetragen bist und die Prämie an dich ausgezahlt wird, ist sie grundsätzlich steuerfrei. Bei abweichenden Konstellationen (z. B. Arbeitgeber bleibt Halter und reicht die Prämie an Arbeitnehmer:in weiter): steuerliche Einordnung im Einzelfall klären.
Aktuelle THG-Prämien-Modelle 2026
Anbieter bieten verschiedene Prämienmodelle an. Das Verständnis ist entscheidend, weil die Unterschiede erheblich sein können.
Fixprämie (Garantieprämie)
- Garantierter Auszahlungsbetrag, unabhängig vom späteren Marktpreis
- 2026 aktuell: 170-330 € je nach Anbieter
- Vorteil: Planungssicherheit, fest kalkulierbare Einnahme
- Nachteil: Bei steigenden Marktpreisen verpasst du potenzielle Mehreinnahmen
- Stiftung Warentest empfiehlt die Fixprämie wegen klarerer Vertragsbedingungen
Flexprämie (Risikoprämie)
- Du bekommst einen festgelegten Prozentsatz des Marktpreises (meist 80-90 %)
- Auszahlung abhängig vom tatsächlich erzielten Verkaufserlös
- Vorteil: Bei steigenden Preisen höhere Auszahlung möglich
- Nachteil: Bei fallenden Preisen geringere Auszahlung, Unsicherheit
- Anbieter werben mit „bis zu 400 €“, aber das sind theoretische Obergrenzen – realistisch sind ähnliche Werte wie Fixprämien, je nach Marktverlauf
Sofort- oder Expressprämie
- Auszahlung innerhalb weniger Tage nach Antragstellung
- Dafür niedrigerer Betrag als Fix- oder Flexprämie
- Der Anbieter übernimmt das Markt- und Zertifizierungsrisiko und zieht dafür eine Vorfinanzierungs-Gebühr ab
- 2026 typisch: 150-230 € Express vs. 250-330 € Fix
Langzeit-/Mehrjahresprämie
- Mehrjähriger Vertrag über 2-5 Jahre
- Anbieter lockt mit etwas höherer Erstjahrprämie oder Bonus
- Vorsicht: Prämien für Folgejahre sind zu Vertragsabschluss noch nicht bekannt und können deutlich niedriger liegen. Die Bindung verhindert Anbieterwechsel bei besseren Angeboten
- Stiftung Warentest und Finanztip raten eher zu Jahresverträgen
Bonus-Prämien
- Neukundenbonus (einmalig beim ersten Vertrag mit einem Anbieter)
- Werbungs-Bonus (wenn du weitere E-Auto-Fahrer:innen anmelden wirst)
- Kombinations-Bonus (bei mehreren Fahrzeugen)
- Spenden-Option (ein Teil oder die gesamte Prämie geht an Klimaschutz-Projekte – mit Spendenbescheinigung steuerwirksam)
Die wichtigsten Anbieter 2026
Der Markt hat sich nach dem Preissturz 2024 konsolidiert. Einige Anbieter haben den Betrieb eingestellt (z. B. wurde Kabooki 2024 übernommen, Smartificate eingestellt), andere sind stabil im Markt.
Etablierte, seriöse Anbieter
- EnBW: Fixprämie 2026 ca. 295 € (Stand April 2026), etablierter Energiekonzern, starke Auszahlungssicherheit
- CHECK24: Fixprämie ca. 290 € für 2026, auch Vergleichsplattform, 90 % garantierte Auszahlung in Folgejahren
- Emobility.energy: Flexprämie bis 379 € theoretisch
- Elektrovorteil: Flexprämie theoretisch bis 380 €, AUTO-BILD-Partner
- Geld-für-eAuto (ZusammenStromen GmbH Hamburg): bis 400 € Flexprämie theoretisch, 230 € Expresszahlung in 7 Tagen
- Wirkaufendeinzertifikat: Flexprämie bis 310 €
- ADAC-Partner (verschiedene Partnerschaften, oft mit ADAC-Mitgliedsbonus)
- Quotlix: Fixprämie 170 € (niedriger, aber garantiert)
- Clever-PV, Eauto-Pro, Carl & Carla: weitere gelistete Anbieter
Qualitätsmerkmale seriöser Anbieter
- Impressum mit vollständiger Anschrift und Handelsregistereintrag (§ 5 TMG)
- Transparente AGB mit klaren Aussagen zu Auszahlungsfristen, Garantien und Rücktrittsrechten
- Mitgliedschaft im Bundesverband THG-Quote (BVTHGQ) – Qualitätsstandards haben sich die Mitglieder verpflichtet
- Aktuelle Website mit nachvollziehbaren Preisangaben und Datumsangaben
- DSGVO-konforme Datenschutzerklärung (Art. 13 DSGVO)
- Verschlüsselte Datenübertragung (HTTPS) beim Upload der Fahrzeugdaten
- Verivox-Vergleich als orientierende Quelle mit breitester Anbieterauswahl
- Finanztip-Liste verbraucherfreundlicher Anbieter (mit geprüften AGB)
Warnsignale bei unseriösen Anbietern
- Extrem hohe versprochene Prämien weit über Marktniveau (2026 über 400 € unrealistisch für Fixprämie)
- Fehlendes Impressum oder nicht erreichbare Adressen
- Keine Angabe, wann die Auszahlung tatsächlich erfolgt
- Websites ohne Datumshinweise, wirken seit Monaten nicht aktualisiert
- Unklare Rechtsform, reine Auslandsgesellschaften
- Klauseln in den AGB, die die Garantie faktisch aushebeln („Auszahlung vorbehaltlich …“)
Schritt-für-Schritt: Antrag und Auszahlung
- Anbieter vergleichen: Verivox, Finanztip, AUTO BILD oder ADAC-Vergleich nutzen. Auf Fixprämie achten, AGB lesen, Laufzeit prüfen
- Dokumente bereithalten: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – Vorderseite reicht meist. Bankverbindung, E-Mail, ggf. Ausweiskopie
- Online-Registrierung: Name, Adresse, Geburtsdatum, IBAN
- Fahrzeugdaten eingeben: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN, 17-stellig), Zulassungsdatum, Halterkennung. Upload des Fahrzeugscheins (PDF oder Foto)
- Prüfen im Fahrzeugschein: Feld P.3 muss „Elektro“ zeigen oder Feld 10 den Wert „0004″
- Antrag absenden: Spätester Stichtag 15. November 2026 beim Umweltbundesamt (bei manchen Anbietern intern schon früher, z. B. Ende Oktober)
- Warten auf Zertifizierung: Das UBA benötigt derzeit 5-7 Monate für die Bearbeitung
- Auszahlung: Nach UBA-Zertifizierung und Verkauf der Zertifikate durch den Anbieter. Insgesamt von Antrag bis Geldeingang typisch 10-24 Wochen (bei Fix-/Flexprämie) oder 7-14 Tage bei Expressprämie
Was tun bei Problemen
- Bei Verzögerungen: Kundendienst kontaktieren, schriftlich
- Bei unberechtigter Auszahlungsverweigerung: Verbraucherzentrale einschalten
- Bei Insolvenz des Anbieters: Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (leider selten mit vollständiger Rückzahlung)
- Schlichtungsstelle: Der Bundesverband THG-Quote betreibt teils interne Schlichtungsverfahren
- Bei Betrugsverdacht: Anzeige bei der Polizei, Meldung beim Umweltbundesamt
Was du realistisch 2026 erwarten kannst
Zusammenfassung der Prämien-Spanne April 2026:
| Prämienmodell | Realistisch 2026 | Auszahlungsdauer |
|---|---|---|
| Fixprämie Standard | 170-300 € | 10-24 Wochen |
| Fixprämie Spitzenreiter | bis 330 € | 10-24 Wochen |
| Flexprämie theoretisches Maximum | bis 400 € | 10-24 Wochen, marktabhängig |
| Flexprämie realistische Auszahlung | 180-280 € | 10-24 Wochen, marktabhängig |
| Expressprämie | 150-230 € | 7-14 Tage |
| Mit Neukundenbonus | zzgl. 10-30 € | Einmalig |
| Wallbox-Quotenhandel (pro kWh) | ca. 13 ct/kWh | Unterschiedlich |
Die oft kolportierte „447-Euro-Prämie“ stammt aus einer kurzen Spitzenphase und ist 2026 nicht realistisch. Die 2022/2023-Höchststände von 350-400 € waren eine Einführungsphasen-Anomalie.
Wallbox- und Ladepunkt-Quotenhandel: Die zweite Einkommensquelle
Neben der Fahrzeug-Quote gibt es die Ladestrom-Quote. Wenn du einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt betreibst (eichrechtskonform, mit Registrierung bei der Bundesnetzagentur), kannst du für jede abgegebene Kilowattstunde Ladestrom eine zusätzliche Prämie erhalten.
- Derzeit ca. 13 Cent pro kWh
- Bei durchschnittlicher Nutzung 260 € pro Jahr und Ladesäule möglich
- Voraussetzung: Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein (nicht nur für dich privat). Das kann eine Wallbox in der Einfahrt sein, die über eine App auch anderen nutzbar ist
- Eichrechtskonforme Messung und Registrierung im Register der Bundesnetzagentur (Ladesäulenverordnung) sind Pflicht
- Dieser Markt ist bisher weniger etabliert als der Fahrzeug-Markt, wächst aber mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur
Zukunft der THG-Quote: Was sich 2026-2040 ändert
Der Gesetzgeber hat mit dem RED-III-Referentenentwurf (März 2026, Expertenanhörung im Bundestag) Eckpunkte der Weiterentwicklung vorgelegt:
- Verlängerung bis 2040: Planungssicherheit über einen Zeitraum, der den Lebenszyklus eines E-Autos voll abdeckt
- Quotenpfad: 12,1 % (2026) → 25,1 % (2030) → bis zu 59 % (2040)
- Verschärfte Kontrollen bei Biokraftstoffen: Nach dem Biodiesel-Skandal nur noch mit Vor-Ort-Kontrollen anrechenbar
- Palmölbasierte Biokraftstoffe ausgeschlossen: Nicht mehr anrechenbar
- Keine Übertragung aus Vorjahren: § 4a der 38. BImSchV, seit 2025/2026 in Kraft
- Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe: Anhebung geplant
Die Wahrscheinlichkeit, dass die THG-Quote als System erhalten bleibt, ist hoch – sie ist eng mit den EU-Klimazielen und dem Erreichen der Kohlenstoffneutralität 2045 verknüpft. Die Prämienhöhe bleibt aber marktabhängig und kann schwanken. Sehr hohe Spitzenwerte wie 2022/2023 sind nicht garantiert, deutliche Einbrüche wie 2024 auch nicht ausgeschlossen.
Fazit: 2026 ist ein guter Zeitpunkt – aber realistisch bleiben
Die THG-Prämie ist für Halter:innen reiner E-Autos 2026 eine unkomplizierte, steuerfreie Zusatzeinnahme von 170-330 Euro pro Jahr. Der Aufwand: 10-15 Minuten Online-Anmeldung, Upload des Fahrzeugscheins, dann Geduld. Die Verluste am Markt 2024 sind aufgeholt, der Gesetzgeber hat das System stabilisiert, und die Preisprognose ist positiv.
Drei praktische Empfehlungen:
- Fixprämie bevorzugen: Stiftung Warentest und Finanztip empfehlen das planbare Modell. Die theoretischen Obergrenzen der Flexprämien werden selten erreicht
- Jahresverträge statt Mehrjahresbindung: Der Markt ist volatil, jährlich vergleichen kann sich lohnen
- Frühzeitig beantragen: Stichtag 15. November 2026, aber Anbieter setzen oft intern früher an. Je früher, desto eher ist die Prämie sicher beim aktuellen Niveau
Und: Schau beim Anbieter immer auf Impressum, AGB, Auszahlungszeit und Mitgliedschaft im Bundesverband THG-Quote. Unseriöse Angebote mit Mondpreisen existieren, die meisten verschwinden aber schnell vom Markt. Der Vergleich auf Verivox, Finanztip-Liste oder AUTO BILD dauert keine 15 Minuten und kann 50-80 Euro Unterschied pro Jahr bedeuten.
Quellen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 37a und folgende
- 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV), insbesondere § 4a
- Umweltbundesamt (UBA): Quotenhandel, Zertifizierungsverfahren
- Zoll.de: Aktuelle Quoten-Vorgaben 2026 (12,1 %)
- BMF-Schreiben und bundeseinheitliche Verwaltungsauffassung (21. März 2022) zur Steuerfreiheit der THG-Prämie bei Privatpersonen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: RED-III-Referentenentwurf
- EU-Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und Entwurf RED III
- ADAC: THG-Quote für Elektroautos, aktualisiert März 2026
- AUTO BILD: THG-Prämie 2026 im Anbietervergleich, April 2026
- Verivox: THG-Prämie 2026 Vergleichsportal, April 2026
- Finanztip: THG-Quote Ratgeber, Januar 2026
- Stiftung Warentest: Tests zur THG-Prämie und AGB-Prüfungen
- Bundesverband THG-Quote (BVTHGQ): Qualitätsstandards für Mitglieder
- Verbraucherzentralen: THG-Quote-Beratung und Beschwerdewege
- Ladesäulenverordnung (LSV) und Eichrechtskonformität bei Ladepunkten
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle steuerliche, rechtliche oder produktspezifische Beratung dar. Alle Angaben zu THG-Prämien, Anbieterkonditionen, gesetzlichen Grundlagen (§ 37a BImSchG, 38. BImSchV, insbesondere § 4a, Ladesäulenverordnung, RED II / RED III-Referentenentwurf) und steuerlichen Aussagen entsprechen dem Rechercheeinstand April 2026 und können sich durch neue Rechtsvorschriften, geänderte Verwaltungsauffassungen oder Anbieter-Konditionen jederzeit ändern. Die Steuerfreiheit der THG-Prämie für privat gehaltene Elektrofahrzeuge beruht auf der bundeseinheitlichen Verwaltungsauffassung (kommuniziert durch die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung, März 2022) und ist nicht gesetzlich explizit geregelt – Änderungen der Finanzverwaltung oder der Gesetzgebung sind möglich. Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen, bei gemischter Nutzung, bei Leasingverhältnissen oder besonderen Konstellationen (Mehrfachhalter, Gewerbebetrieb, Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) ist die individuelle Beratung durch Steuerberater:in oder Lohnsteuerhilfeverein erforderlich. Die genannten Anbieter (EnBW, CHECK24, Verivox, Elektrovorteil, Emobility.energy, Geld-für-eAuto, Wirkaufendeinzertifikat, ADAC-Partner, Quotlix und andere) sind beispielhaft und stellen keine bezahlte Empfehlung dar; für aktuelle Prämienhöhen, Vertragsbedingungen und Seriositätsprüfungen sind ausschließlich die offiziellen Anbieter-Websites, Vergleichsportale (Verivox, Finanztip-Liste, AUTO BILD, ADAC-Vergleich) sowie Testberichte von Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen verbindlich. Die Auszahlungshöhen unterliegen Marktschwankungen und können deutlich von den genannten Orientierungswerten abweichen; theoretische Flexprämien-Obergrenzen werden in der Praxis selten erreicht. Vor Vertragsabschluss sollten AGB, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, Auszahlungsgarantien und Datenschutzerklärung (DSGVO Art. 13) geprüft werden – die Zulassungsbescheinigung ist ein sensibles Dokument und sollte nur an seriöse Anbieter übermittelt werden. Bei Streitigkeiten und Problemen stehen die Verbraucherzentralen, der Bundesverband THG-Quote und im Zweifel fachanwaltliche Beratung zur Verfügung; bei Verdacht auf Betrug sind Strafanzeige und Meldung an das Umweltbundesamt möglich. Für Schäden durch Fehlentscheidungen auf Grundlage dieses Artikels, unerwartete Marktpreisänderungen, Anbieterinsolvenzen oder individuelle Steuerkonstellationen übernimmt der Autor keine Haftung.
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