THG-Prämie 2026 beantragen: Schritt für Schritt zum passenden Anbieter
Wenn du ein reines Elektroauto auf dich zugelassen hast, kannst du dir einmal pro Jahr Geld dafür auszahlen lassen, dass du elektrisch fährst. Der Weg dahin dauert zehn Minuten, und die meisten Fehler passieren nicht beim Ausfüllen, sondern davor: beim Vergleich der Angebote und bei einer Vollmacht, die aus dem Vorjahr noch läuft.
Dieser Artikel nennt bewusst keine konkreten Prämienhöhen und keine Anbieternamen. Der Grund steht weiter unten: Die Beträge werden auf einem Markt gebildet, der sich innerhalb von Wochen bewegt, und was heute das beste Angebot ist, kann beim Lesen dieses Textes schon überholt sein. Was stabil bleibt, sind die Fragen, die du an jedes Angebot stellst – und die kriegst du hier.
Wer Anspruch hat – und wer nicht
Die Grundlage ist die Anrechnung von Strom aus Elektrofahrzeugen auf die Treibhausgasminderungsquote (§ 37a BImSchG, ausgeführt durch die 38. BImSchV). Mineralölunternehmen müssen die Treibhausgasemissionen ihrer verkauften Kraftstoffe mindern. Weil dein Elektroauto Strom statt Diesel tankt, entsteht eine anrechenbare Minderung – und die darf verkauft werden. Du verkaufst sie nicht selbst, sondern über einen Vermittler, der sie sammelt und beim Umweltbundesamt anmeldet.
Antragsberechtigt ist, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist. Entscheidend ist der Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I – nicht, wer das Auto fährt, nicht, wer es bezahlt, und nicht, wer es lädt. Bei Leasing- und Firmenfahrzeugen steht dort je nach Vertrag die Leasinggesellschaft oder der Arbeitgeber. Dann gehört die Prämie formal denen. Ob du sie trotzdem bekommst, steht im Leasing- oder Dienstwagenvertrag, und manche Verträge weisen sie ausdrücklich dem Leasinggeber zu.
Nur reine Batteriefahrzeuge. Plug-in-Hybride sind auf dieser Grundlage nicht anrechenbar, auch wenn sie überwiegend elektrisch gefahren werden. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern steht so in der Verordnung.
Eine Wallbox brauchst du nicht. Für das nicht-öffentliche Laden wird ein pauschaler Schätzwert pro Fahrzeug angerechnet. Es wird nicht gemessen, wie viel du tatsächlich geladen hast, und es wird nicht geprüft, wo. Wer nur an der Steckdose in der Garage oder unterwegs lädt, hat denselben Anspruch wie jemand mit installierter Wallbox. Angebote, die eine Wallbox zur Bedingung machen, verkaufen dir etwas anderes als die Prämie.
Pro Fahrzeug und Jahr einmal. Ein Fahrzeug darf für ein Quotenjahr nur einmal angemeldet werden. Meldest du dasselbe Auto bei zwei Vermittlern an, fällt das bei der Prüfung auf, und im ungünstigen Fall kippen beide Anträge – oder du stehst in einem Vertrag, aus dem du nicht mehr rauskommst, während der andere schon eingereicht hat. Mehrere Fahrzeuge im Haushalt dürfen dagegen einzeln angemeldet werden, auch bei verschiedenen Anbietern.
Der Punkt, den fast alle übersehen: die Vollmacht aus dem Vorjahr
Wer im Vorjahr schon eine Prämie beantragt hat, hat dabei in der Regel eine Vollmacht erteilt. Viele dieser Vollmachten sind nicht auf ein Quotenjahr begrenzt, sondern laufen weiter, bis du sie widerrufst – teils mit der ausdrücklichen Abrede, dass der Vermittler dein Fahrzeug in den Folgejahren automatisch wieder anmeldet. Das ist bequem, solange du bei dem Anbieter bleiben willst.
Es wird zum Problem, sobald du wechseln willst. Du schließt beim neuen Anbieter ab, der alte hat dein Fahrzeug aber längst in seine Sammelanmeldung geschoben, und plötzlich hast du genau die Doppelanmeldung, die keiner gebrauchen kann. Bevor du 2026 irgendwo unterschreibst: Schau nach, bei wem du im Vorjahr warst, lies die dortige Vollmacht und widerrufe sie schriftlich, wenn du wechselst. Die Bestätigung des Widerrufs behältst du. Und wenn du dich nicht erinnerst, ob du überhaupt irgendwo eine erteilt hast, suche im Mailpostfach nach den Begriffen „THG“, „Quote“ und „Vollmacht“ – die Bestätigungsmails sind meist noch da.
Fünf Schritte zum Antrag
1. Zwei oder drei Angebote auf dieselben vier Fragen abklopfen. Nicht die größte Zahl auf der Startseite vergleichen, sondern: Ist der Betrag garantiert oder ein „bis zu“? Wann wird ausgezahlt – nach Einreichung, nach Bescheid des Umweltbundesamts oder nach Geldeingang beim Vermittler? Bindet der Vertrag dich über das laufende Quotenjahr hinaus? Und gibt es einen erreichbaren Ansprechpartner, wenn beim Nachweis etwas fehlt? Vier Fragen, drei Anbieter, eine Tabelle – das ist der ganze Vergleich.
2. Fahrzeugschein selbst hochladen, nie auf Zuruf. Für den Antrag brauchst du ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I, meist beide Seiten, lesbar und vollständig. Lade es ausschließlich in dem Formular hoch, das du selbst über die Adresse des Anbieters geöffnet hast. Wenn später eine Mail oder SMS kommt, du müsstest den Fahrzeugschein „wegen eines Fehlers“ erneut einreichen, sonst verfalle die Prämie – lade nichts hoch. Ein Fahrzeugschein enthält Halterdaten, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Zulassungsdatum; das ist ein Datensatz, mit dem sich anderswo Unfug treiben lässt. Ruf im Zweifel beim Anbieter über die Nummer an, die du selbst nachgeschlagen hast, nicht über die aus der Nachricht.
3. Die Vollmacht lesen, bevor du sie abschickst. Zwei Sätze interessieren: Für welche Quotenjahre gilt sie, und wie widerrufst du sie? Steht dort keine Begrenzung auf ein Jahr, weißt du, dass du im nächsten Herbst daran denken musst.
4. Status verfolgen – „eingereicht“ ist nicht „ausgezahlt“. Zwischen deinem Antrag und dem Geld liegen zwei Stationen: die Sammelanmeldung des Vermittlers beim Umweltbundesamt und dessen Bescheid. Deshalb dauert die Auszahlung je nach Anbieter und Zeitpunkt im Jahr Wochen bis Monate. Notiere dir, wann du eingereicht hast, und frage nach, wenn der im Angebot genannte Zeitraum deutlich überschritten ist.
5. Die richtige Frist im Kalender – und die falsche ignorieren. Die Anträge auf Anrechnung müssen beim Umweltbundesamt bis zum 28. Februar des Folgejahres eingehen. Das ist die gesetzliche Frist. Die Vermittler setzen sich davor eigene, teils deutlich früher liegende Annahmeschlüsse, weil sie sammeln, prüfen und Rückfragen abarbeiten müssen. Wenn ein Anbieter mit einer Frist im Herbst wirbt, ist das seine eigene, nicht die des Gesetzgebers. Verpasst du seinen Stichtag, kannst du in der Regel noch zu einem Anbieter mit späterem Annahmeschluss wechseln – verpasst du den Februar-Termin, ist das Quotenjahr weg und lässt sich nicht nachholen.
Was die Werbezahlen jeweils nicht leisten
| Angebotsmerkmal | Was es aussagt | Was es nicht leistet |
|---|---|---|
| Garantierter Festbetrag | Der Betrag steht im Vertrag und ändert sich nicht, wenn der Markt fällt | Er profitiert auch nicht, wenn der Markt steigt – und sagt nichts darüber, wann gezahlt wird |
| „Bis zu“-Betrag | Die Obergrenze, die unter günstigen Umständen erreichbar war | Keine Zusage. Der ausgezahlte Betrag kann deutlich darunter liegen, ohne dass der Vertrag verletzt wird |
| Auszahlung „nach Einreichung“ | Der Vermittler zahlt vor, bevor der Bescheid da ist | Diese Vorleistung ist eingepreist – meist über einen niedrigeren Betrag als bei Auszahlung nach Bescheid |
| Vertragslaufzeit über mehrere Jahre | Du musst dich in den Folgejahren um nichts kümmern | Du kannst in den Folgejahren auch nicht wechseln, wenn andere mehr zahlen |
| Bonus für Weiterempfehlung oder Prepaid-Karte | Ein Zusatz oben drauf | Sagt nichts über den Grundbetrag. Ein Bonus kompensiert selten eine schwächere Basis |
Warum die Beträge schwanken – und zuletzt gefallen sind
Die Prämie ist kein Fördergeld, sondern ein Preis. Deine Minderung wird an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft, und was sie wert ist, hängt davon ab, wie knapp Minderungsmengen im jeweiligen Quotenjahr sind. Je mehr Elektrofahrzeuge gemeldet werden und je mehr andere Erfüllungsoptionen zur Verfügung stehen, desto günstiger wird die Erfüllung – und desto weniger landet bei dir. Gegenüber den ersten Jahren des Verfahrens sind die Beträge deutlich gesunken.
Praktisch heißt das zwei Dinge. Erstens: Vergleiche nur Angebote, die sich auf dasselbe Quotenjahr beziehen. Zahlen aus Artikeln oder Foren von vor zwei Jahren sind keine Orientierung, sondern eine falsche Erwartung. Zweitens: Der Unterschied zwischen dem besten und dem schwächsten Angebot ist inzwischen oft kleiner als der Unterschied zwischen „wird gezahlt“ und „wird pünktlich gezahlt“. Ein zuverlässiger Anbieter mit ein paar Euro weniger ist die bessere Wahl als der Spitzenwert einer Seite, bei der niemand ans Telefon geht.
Steuer: vom Anbietervergleich getrennt halten
Bei Privatpersonen wird die Prämie überwiegend als nicht steuerbar behandelt, weil das Fahrzeug dem Privatvermögen zugeordnet ist. Gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen oder bist du unternehmerisch tätig, sieht die Sache anders aus – dann sind Betriebseinnahme und Umsatzsteuer im Raum, und es kommt auf den Einzelfall an. Das ist eine Frage für deine Steuerberatung, keine für die Auswahl des Vermittlers. Was du tun kannst: Belege und Auszahlungsmitteilung aufbewahren, damit die Zuordnung später nachvollziehbar ist.
Was mit der Prämie nichts zu tun hat
Drei Dinge werden regelmäßig damit verwechselt. Die Förderung von Wallboxen ist ein eigenes Thema mit eigenen Programmen und hat auf deinen Anspruch keinen Einfluss. Die Abrechnung von Ladestrom am Arbeitsplatz oder in der Tiefgarage ist eine Sache zwischen dir und dem Betreiber. Und die Anrechnung für öffentliche Ladepunkte ist ein anderes Verfahren mit anderen Pflichten, anderen Nachweisen und anderen Fristen – wer darüber liest, liest nicht über die Halterprämie. Diese Verwechslung erklärt die Hälfte der widersprüchlichen Fristangaben im Netz.
Fehler und was stattdessen richtig ist
| Häufiger Fehler | Was tatsächlich gilt |
|---|---|
| Nur die größte beworbene Zahl vergleichen | „Bis zu“ ist keine Zusage. Garantierter Betrag, Auszahlungszeitpunkt, Laufzeit und Erreichbarkeit gehören in denselben Vergleich |
| Dasselbe Fahrzeug bei zwei Anbietern anmelden, „um zu sehen, wer zahlt“ | Pro Fahrzeug und Quotenjahr ist nur eine Anmeldung möglich. Doppelanmeldungen gefährden beide Anträge |
| Die Vollmacht vom Vorjahr ignorieren | Viele laufen automatisch weiter. Vor dem Wechsel schriftlich widerrufen und die Bestätigung behalten |
| Plug-in-Hybrid anmelden | Nur reine Batteriefahrzeuge sind auf dieser Grundlage anrechenbar |
| Annehmen, ohne Wallbox gehe es nicht | Angerechnet wird ein pauschaler Schätzwert pro Fahrzeug. Die Ladeinfrastruktur ist keine Bedingung |
| Fahrzeugschein nach einer Mail oder SMS erneut hochladen | Nur im selbst geöffneten Formular des Anbieters hochladen. Aufforderungen unter Zeitdruck sind ein Warnsignal |
| Die im Herbst beworbene Anbieterfrist für die gesetzliche halten | Beim Umweltbundesamt ist der 28. Februar des Folgejahres maßgeblich. Anbieterfristen liegen davor und unterscheiden sich |
| Bei Leasing oder Dienstwagen einfach selbst beantragen | Antragsberechtigt ist der Halter aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei fremdem Halter zuerst in den Vertrag schauen |
| Prämienhöhen aus älteren Artikeln als Erwartung nehmen | Die Beträge sind marktabhängig und gegenüber den Anfangsjahren deutlich gefallen. Nur aktuelle Angebote fürs laufende Quotenjahr vergleichen |
Praktische Handlungsempfehlungen September 2026
Halterfrage zuerst klären. Zulassungsbescheinigung Teil I rausholen und nachsehen, wer dort steht. Steht dort eine Leasinggesellschaft oder dein Arbeitgeber, ist der nächste Schritt der Vertrag, nicht das Antragsformular.
Vorjahresvollmacht prüfen, bevor du irgendwo abschließt. Mailpostfach nach „THG“ durchsuchen, Vollmachtstext lesen, bei geplantem Wechsel schriftlich widerrufen und die Bestätigung aufbewahren.
Drei Angebote in eine Tabelle, vier Spalten. Garantierter Betrag, Auszahlungszeitpunkt, Laufzeit, Erreichbarkeit. Wenn eine Zahl nur als „bis zu“ existiert, trage sie als Null ein – dann vergleicht sich die Tabelle von selbst.
Antrag in einem Durchgang stellen. Fahrzeugschein vorher fotografieren, beide Seiten, lesbar. Direkt im selbst aufgerufenen Formular hochladen. Vollmacht lesen. Abschicken. Datum notieren.
Zwei Termine in den Kalender. Den Annahmeschluss deines Anbieters und, ein paar Wochen davor, eine Erinnerung zur Statusabfrage. Für den nächsten Herbst gleich einen dritten: Vollmacht prüfen.
Wenn du mehrere Elektroautos im Haushalt hast, melde sie einzeln an und notiere dir pro Fahrzeug, bei wem. Das ist der Zettel, den du im nächsten Jahr brauchst.
Fazit
Der Antrag selbst ist Routine: Fahrzeugschein, Vollmacht, abschicken. Das Geld entscheidet sich vorher – bei der Frage, ob der Betrag garantiert oder nur beworben ist, und ob noch eine alte Vollmacht läuft. Wer diese zwei Punkte klärt, spart sich die Fälle, in denen am Ende gar nichts ausgezahlt wird. Und wer sich von Fristwerbung im Herbst nicht treiben lässt, behält den Vergleich in der Hand: maßgeblich ist der Februar-Termin beim Umweltbundesamt, alles andere ist Anbieterkalender.
Quellen und weiterführende Informationen
- Umweltbundesamt: Vollzug der 38. BImSchV – Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge (zuständige Behörde, Antragsfristen, Antragsberechtigung, Nachweise)
- Umweltbundesamt: FAQ zu Antragstellung und Vollzug der Anrechnung von Strom aus Elektrofahrzeugen auf die THG-Quote
- § 37a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 38. BImSchV (Rechtsgrundlage der Treibhausgasminderungsquote und der Anrechnung)
- Zoll: Erfüllung der Quotenverpflichtung – Anrechnung von Elektromobilität und strombasierten Kraftstoffen
- Verbraucherzentrale: Hinweise zu Vermittlungsangeboten, Vollmachten und Widerruf
- ADAC: Übersicht zur THG-Quote für Halter von Elektrofahrzeugen
- Vertragsunterlagen und Vollmachtstexte des jeweiligen Anbieters (maßgeblich für Betrag, Auszahlung und Laufzeit)
- Steuerberatung für die Behandlung der Prämie bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen
Transparenzhinweis: Dieser Artikel beruht auf der Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen, insbesondere der Veröffentlichungen des Umweltbundesamts und des Verordnungstexts. Wir testen und messen nicht selbst und haben keine Anträge zu Vergleichszwecken bei mehreren Vermittlern gestellt. Die Bewertung der Angebotsmerkmale ist eine Einordnung anhand der veröffentlichten Bedingungen, kein Praxistest.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Die Ausführungen zu Antragsberechtigung, Vollmacht, Leasingverträgen und steuerlicher Behandlung sind allgemeine Informationen. Ob die Prämie in deinem Fall steuerlich zu erfassen ist und wem sie bei Leasing- oder Dienstwagen zusteht, hängt vom Einzelfall und vom Vertrag ab. Verbindliche Auskunft geben nur eine Rechtsberatung, eine Steuerberatung und der Vertragspartner selbst.
Stand und Veränderlichkeit: Prämienhöhen, Auszahlungsmodalitäten und anbieterseitige Annahmeschlüsse ändern sich laufend und unterscheiden sich zwischen Vermittlern. Deshalb nennt dieser Artikel keine Beträge und keine Anbieternamen. Die gesetzliche Antragsfrist beim Umweltbundesamt und die Anrechenbarkeit nur reiner Batteriefahrzeuge ergeben sich aus der 38. BImSchV; prüfe vor dem Abschluss die aktuellen Bedingungen deines Anbieters. Stand der Recherche: September 2026.
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